fehlbelegen
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fehlbelegen — fehl|be|le|gen <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part.> (Amtsspr.): (eine Sozialwohnung) an eine nicht bedürftige Person vermieten. * * * fehl|be|le|gen <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part.> (Amtsspr.): (eine Sozialwohnung) an eine… … Universal-Lexikon
Fehlbelegung — Fehl|be|le|gung, die (Amtsspr.): das Fehlbelegen, Fehlbelegtsein einer Sozialwohnung. * * * Fehl|be|le|gung, die (Amtsspr.): das Fehlbelegen, Fehlbelegtsein einer Sozialwohnung: Einkommensgrenzen bei en (MM 24./25. 6. 89, 13) … Universal-Lexikon